Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewo
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Versichert sind die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen. Wer nach einer Vergiftung im Krankenhaus behandelt werden muss, hat Anspruch auf Krankenhaustagegeld. In Härtefällen besteht Anspruch auf Invaliditätsleistung.
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