Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewo
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Bürgschaft, welche der Auftraggeber i.d.R. vor Zahlung der Schlussrechnung verlangt, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer im Zeitraum der Frist für Mängelansprüche, seinen Verpflichtungen nachkommt.
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