Grundfähigkeit

Alle Tätigkeiten, die zum Aufrechterhalten des selbständigen Lebens gehören, werden als Grundfähigkeiten bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel: Laufen, Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Einkaufen, Zähneputzen und Körperhygiene. Die von den Versicherern betrachteten Grundfähigkeiten sind in zwei Fähigkeitenkatalogen aufgeführt.

Den Verlust dieser Fähigkeiten können Sie mit einer Grundunfähigkeitsversicherung durch eine monatliche Rentenzahlung absichern. Welche Grundfähigkeiten versichert sind und ab welcher Schwere der Beeinträchtigung, ist dem jeweiligen Versicherungsschein zu entnehmen

 

nach obenWer ist versichert?

Sie als Versicherungsnehmer

 

nach obenWas ist versichert?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust der Grundfähigkeiten im erwerbstätigem Alter bis zu maximal 67. Lebensjahr.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person 12 Monate nicht in der Lage war oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die im Grundfähigkeitenkatalog definierten Fähigkeiten auszuführen.

 

nach obenTipp

Interessant ist die Grundunfähigkeitsversicherung für Personen, die das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und denen eine Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen versperrt ist. Sie gilt als schwächstes Produkt für den Schutz vor Invalidität bzw. den Verlust der Arbeitskraft.

 

nach obenSteuerliche Behandlung

Die Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Rentenzahlung ist lediglich der Ertragsanteil zu versteuern.

 

nach obenGrundfähigkeitenkatalog

Es gibt zwei Fähigkeitenkataloge. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine Grundfunktion von Fähigkeitenkatatlog 1 ausfällt oder mind. zwei Grundfunktionen vom Fähigkeitenkatalog 2. Abweichungen sind abhängign vom Versicherungsvertrag möglich.

Fähigkeitenkatalog 1

Sehen beide Augen blind oder je Auge nicht mehr als 1/25
Hände gebrauchen keine der beiden Hände ist in der Lage einen Stift zu halten
Orientieren selbst Person ist nicht in der Lage sich zeitlich, örtlich selbst zu orientieren
Sprechen Person ist nicht in der Lage sich verständlich zu artikulieren

Fähigkeitenkatalog 2

Hören Vollständige Taubheit auf beiden Ohren- kein Geräusch ist mehr zu hören
Gehen Bewegung durch gehen ist nur noch weniger als 200m selbständig möglich
Treppensteigen Person kann ohne Hilfe oder längere pausen keine Treppe mehr steigen oder herabgehen
Knien oder Bücken es ist der Person unmöglich einen Gegenstand durch Knien oder Bücken vom Boden alleine aufzuheben
Sitzen Person ist nicht in der Lage mehr als 20 Minuten ohne Hilfsmittel zu sitzen
Stehen Person ist nicht in der Lage mehr als 10 Minuten ohne Hilfsmittel zu stehen
Greifen Person kann mit beiden Händen keine Verschlüsse öffnen
Arme bewegen Person kann keine Jacke anziehen, öffnen oder schließen
Heben und Tragen Person kann mit keinem Arm einen Gegenstand von 2 Kilogramm von einer Oberfläche heben und 5 Meter weit tragen
Auto fahren volljährige Person ist aus medizinischen Gründen nicht in der Lage den vorhandenen PKW-Führerschein zu behalten- Entzug durch die zuständige Behörde