Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewo
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Der Erfolg einer Investmentanlage wird gemessen an der Wertentwicklung der Anteile. Die Anteilwerte (auch Rücknahmepreis) werden als Basis für die Wertberechnung herangezogen plus Hinzurechnung der zwischenzeitlichen Ausschüttung.
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